AGB
1. Auftragsbedingungen
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehend aufgeführten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Davon abweichende Bestimmungen des Auftraggebers bedürfen der Schriftform und
unserer Zustimmung.
2. Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
3. Leistungen und Lieferungen
3.1 Wir bemühen uns, die von uns genannten Termine und Fristen einzuhalten, müssen uns jedoch vorbehalten,
daß die geschuldeten Leistungen verzögert werden können, durch zwingende und schwerwiegende
Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. Arbeitskämpfe, Vorleistungen Dritter, usw.).
3.2 Die Versendung und Lieferung einer Ware durch einen Dritten erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart
wurde, ab Werkstatt, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
3.3 Der Auftraggeber hat die Pflicht den Erfüllungsort so zu beschaffen, daß ein reibungsloser Arbeitsablauf
gewährleistet ist. Ist dies nicht möglich, so hat der Auftraggeber die Pflicht, den Auftragnehmer schriftlich in
Kenntnis zu setzen. In jedem Fall endet die normale Leistungspflicht auf dem in der Lieferanschrift
angegebenen Grundstück.
3.4 Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Die Übergabe von Leistungen erfolgt generell nach erfolgter Bezahlung.
Soweit frühere Lieferungen oder Rechnungen nicht fristgerecht und vollständig gezahlt sind, ist der Abzug von Skonto ausgeschlossen.
4.2 Zahlungen haben Bar oder per Überweisung zu erfolgen.
4.3 Bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.
5. Leistungsbeschreibung
Der Auftraggeber erhält die im Angebot beschriebenen Leistungen.
Nutzungsrechte werden, wenn nicht anders vereinbart, nur am vereinbarten Objekt erworben.
Fotos, Grafiken, Zeichnungen und Beschreibungen von Entwürfen und Projekten sind von uns erbrachte Leistungen.
Diese sind geistiges Eigentum der Tischlerei und Raumgestaltung Schulz Mansfeld.
Leistungen werden dem Auftraggeber nur nach Bezahlung, zur nicht gewerblichen Nutzung, überlassen.
Das Urheberrecht bleibt jedoch beim Entwurfsverfasser.
6. Mängelrügen
Beanstandungen oder Mängel wegen erkennbarer, unvollständiger und unrichtiger Lieferung sind unverzüglich,
spätestens nach Empfang der Lieferung, bzw. nach Beendigung der Montage,
binnen 3 Tagen schriftlich mitzuteilen. Wird eine Beanstandung anerkannt, so erfolgt nach unserer Wahl die Behebung des Mangels oder Ersatzleistung durch Neulieferung. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Wandlung, Minderung und Schadenersatz gleich welcher Art, sind ausgeschlossen. Eigenmächtige Änderungen oder Instandsetzungen
an der gelieferten Ware heben unsere Ersatzpflicht auf. Mängelrügen entbinden nicht von der Verpflichtung
zur Einhaltung der vereinbarten Zahlungspflicht.
7. Haftung und Gewährleistung
7.1 Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Abnahme der Lieferung und endet bei Bauleistungen nach
2 Jahren,
ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.2 Bei Einrichtungsgegenständen die aufgrund von Zeichnungen, Vorlagen, Modellen, Musterstücken oder Abbildungen bestellt werden, sind nicht erhebliche Abweichungen in der Formgestaltung und in den Abmessungen,
im Farbton und in der Holzstruktur erlaubt und
berechtigen nicht zur Mängelrüge. Auch bei Bezugsmaterial können geringe Farbtonunterschiede vorkommen.
Insbesondere bei Nachlieferungen sind diesbezüglich Mängelrügen ausgeschlossen.
7.3 Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die weder Funktionstüchtigkeit, noch den Wert des
bestellten Gegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Beanstandung.
Rücksendungen von Möbeln und gelieferten Waren werden ohne vorherige Absprache und unserem
Einverständnis nicht angenommen.
8. Versand und Gefahrenübergang
8.1 Der Warenversand durch Dritte erfolgt auf Gefahr des Käufers. Mit der Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer,
spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkstattgeländes, geht die Gefahr auf den Besteller über.
Die Belieferung an uns erfolgt grundsätzlich frei Haus. Mehrkosten die durch die Änderung des Versandweges oder der Versandart entstehen trägt der Käufer.
8.2 Bis zur vollständigen Bezahlung hat der Käufer die Ware vor äußeren Einflüssen zu schützen (z.B. Feuer,
Einbruch, Diebstahl, Wasser)
9. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns die Arbeit, auch innerhalb eines Verzuges einer Lieferung oder Montagetätigkeit,
um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Unsere Lieferungen und Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund,
unser Eigentum. Diese können weder veräußert, verpfändet oder als Sicherheit übereignet werden.
10.3 Kostenvoranschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne seine
Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden.
Sie sind im Falle der Nichterteilung des
Auftrages unverzüglich zurückzugeben. Sollten uns durch Missbrauch
Nachteile entstehen, sind wir berechtigt Schadenersatz zu fordern.
Wir behalten uns vor, umfangreiche Kostenvoranschläge in Rechnung zu stellen.
11. Rücktritt
Bei Vertragsabschluss wird die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers vorausgesetzt. Ergeben sich gegen diese Annahme später hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers Bedenken, so dass die Ansprüche des Auftragnehmers gefährdet erscheinen, hat dieser das Recht die Leistungen Zug um Zug zu erbringen oder eine Sicherstellung innerhalb einer Woche vom Besteller zu verlangen.
Der Auftragnehmer darf in diesem Falle die Ausführung des Auftrages unterbrechen und die sofortige Abrechnung verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht nach oder stellt er keine Sicherheiten, so kann der Auftragnehmer ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten, ohne daß dem Auftraggeber ein Schadenersatzanspruch zusteht.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ist
der Sitz des Verkäufers. Ist der Vertragspartner Vollkaufmann, so kann der Erfüllungsort nach Vereinbarung
frei festgelegt werden.
12.2 Gerichtstand für alle Streitigkeiten ist das Amtsgericht.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13. Rechtsgültigkeit
Die Nichtigkeit und Unwirksamkeit von einzelnen dieser oder anderer Vertragsbedingungen lassen
die Gültigkeit der übrigen Bedingungen unberührt.